Mitteldeutsches Journal

Nachrichten aus Hessen für Deutschland

Unternehmen

Zweitmarkt für Lebensversicherungen: Bundesfinanzhof urteilt zugunsten der cash.life AG

Mit einem wegweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) höchstrichterlich entschieden, dass der Weiterverkauf von Lebensversicherungen steuerfrei ist. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das oberste Finanzgericht die Rechtsauffassung des Berliner Unternehmens cash.life AG geteilt und endgültig Rechtssicherheit für den Zweitmarkt mit Lebensversicherungen geschaffen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Steuerfreiheit beim Weiterverkauf von Lebensversicherungen sorgte für Erleichterung bei professionellen Ankäufern, wie Fonds und Family Offices. Hintergrund des jahrelangen Rechtsstreits durch alle Instanzen der deutschen Steuergerichtsbarkeit war ein Bescheid des Finanzamts München aus dem Jahr 2007. Die bayerische Finanzverwaltung hatte angenommen, dass der Weiterverkauf von Lebensversicherungen umsatzsteuerpflichtig sei. Auch das Landgericht München teilte die Rechtsauffassung des Münchner Finanzamts.

Das betroffene Berliner Unternehmen cash.life AG hatte gegen den Steuerbescheid geklagt und im September 2019 vor dem BFH gegen das Finanzamt München obsiegt (BFH, AZ: V R 57/17, 05.09.2019). In einer Mitteilung zum Urteil stellte sich das oberste deutsche Finanzgericht hinter das Geschäftsmodell des Klägers: „Diesem wäre bei der vom Finanzamt und vom Finanzgericht vertretenen Umsatzbesteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden.“

 BFH-Urteil schützt Verbraucherrechte

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Weiterverkauf von Lebensversicherungen ist ein starkes Signal für Versicherungsnehmer, die planen ihre Policen zu kündigen. Die Versicherungsunternehmen verlangen bei einer frühzeitigen Kündigung oder Stornierung meist hohe Gebühren oder Abschläge, was die Rückkaufswerte erheblich schmälert. Am Zweitmarkt können Versicherungsnehmer deshalb deutlich höhere Verkaufswerte erzielen. „Rund die Hälfte aller Lebensversicherungskunden kennt die Option des Verkaufs ihrer Police auf dem Zweitmarkt gar nicht, dabei bringt der Policenverkauf bis zu zehn Prozent mehr als eine Kündigung“, sagt cash.life-Vorstand Alex Brinkmann.

Auch beim Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) freut man sich über das BFH-Urteil. „Für unsere Mitglieder ist das eine außerordentlich wichtige und erfreuliche Nachricht“, kommentiert BVZL-Vorstand Ingo Wichelhaus. „Das Urteil bestätigt und sichert das Geschäftsmodell der Aufkäufer.“ Zudem rechne der Verband mit einem starken Wachstum der Branche: „Ich gehe davon aus, dass es dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen neue Impulse geben wird.“

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) gibt es derzeit in Deutschland rund 82 Millionen Verträge, von denen viele aufgrund unattraktiver Konditionen storniert werden. Alleine BVZL-Mitgliedsunternehmen wurden in den letzten Jahren Lebensversicherungen von über 100.000 Versicherungsnehmern, mit einem aktuellen Rückkaufswertvolumen von rund 5,2 Milliarden Euro, über den Zweitmarkt verkauft. Verbraucher konnten dabei Mehrerlöse von über 260 Millionen Euro im Vergleich zur Kündigung erzielen, was einem durchschnittlichen Mehrerlös von etwa fünf Prozent entspricht.

BFH-Urteil sorgt für Kursfeuerwerk bei cash.life AG

Im Jahr 2018 wurden laut einer Umfrage des BVZL deutschlandweit Lebensversicherungen mit einem Volumen von rund 275 Millionen Euro verkauft. Das Urteil wird den positiven Trend der Branche mit hoher Wahrscheinlichkeit verstärken. „Das erfreuliche Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs wird sich positiv auf die Entwicklung des Zweitmarkts für Versicherungen auswirken. Die Stabilität des Marktes wird sich in den nächsten Jahren manifestieren, wovon nicht nur wir, sondern vor allem die Kunden profitieren werden“, sagt Alex Brinkmann.

Sein Unternehmen gehöre zudem zu den größten Profiteuren des BFH-Urteils, meint der cash.life-Vorstand. „Über Jahre haben wir quasi mit ‚angezogener Handbremse‘ gearbeitet“, so Brinkmann. „Daher sind wir natürlich sehr erfreut, dass unser Unternehmen wieder voll umfänglich am Markt teilnehmen und nach vorne blicken kann.“ Ein Blick auf die Entwicklung des Unternehmenswerts der cash.life AG stützt die positive Prognose von Alex Brinkmann. Seit dem Urteil der obersten Finanzgerichtsbarkeit stieg der Aktienkurs der börsengehandelten cash.life AG um mehr als 1.000 Prozent von unter 0,05 Euro auf derzeit 0,62 Euro.

1 COMMENTS

  1. Das hilft momentan nicht wirklich, wenn man bei 30 Euro eingestiegen ist, gibt aber für die weit entfernte Zukunft doch wieder etwas Hoffnung.

LEAVE A RESPONSE

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert