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Wirecard-Skandal: Erst die Hand aufhalten, dann meckern

Das kennt man von vielen anderen Situationen, wo die Beteiligten erst ordentlich abkassieren, um dann später, wenn es Probleme gibt, den verbalen Schmutzkübel ausschütten. Solange Geld fließt, will keiner etwas von Problemen wissen, doch wenn der Geldfluss abbricht, dann wird geschimpft und gewettert. Dabei sollte jedes Unternehmen, welches als Beratungs- oder Complianceunternehmen für andere Firmen oder Institutionen tätig ist, sich regelmäßig darüber schlau machen, wie es um die Seriosität, die Zahlungswilligkeit oder einen soliden Geschäftsverlauf bestellt ist. Dass man das bei hohen Summen, die im Berater-Geschäft oftmals gezahlt werden, offenbar nicht so genau nimmt, zeigt der Fall Wirecard AG. Dort haben neben dem renommierten Beratungsunternehmen PriceWaterhouseCoopers (PwC) auch eine Consulting-Firma unseres Ex-Außenministers von Guttenberg namens Spitzberg Partners aus New York das Aschheimer Unternehmen Wirecard gegen teure Honorare bei geschäftlichen Transaktionen unterstützt bzw. Geschäftsvorgänge kontrolliert. Wirecard hatte seinerzeit die Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC) mit Compliance-Aufgaben beauftragt. PwC ist zugleich auch Wirtschaftsprüfer der Wirecard Bank gewesen, sodass Interessenkonflikte vorprogrammiert waren. Dennoch hatte PvC kein Problem damit, sechsstellige Beraterhonorare zu kassieren. Nun, nachdem das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat, will PvC in jedem Fall seiner Aufklärungspflicht genüge getan haben und weist fehlerhafte Kooperationen weit von sich. Auch die US-Firma des Herrn von Guttenberg zeigt sich nach Bekanntwerden des Skandals schockiert über die Bilanzfälschungen und Insidergeschäfte des Vorstands – wie gesagt, solange ordentlich bezahlt wurde, waren interne Probleme kein Thema, die eine Vertragsauflösung nach sich gezogen hätten.

Von 2016 bis 2020 nutzte Karl-Theodor zu Guttenberg seine Reputation und seine berufliche Expertise, um mit seiner Firma Spitzberg Partners lukrative Deals ausfindig zu machen. „External consultants“ nannten sich die Berater, die an europäische Firmen Beratungsleistungen vermittelten und dafür hohe Honorare erhielten. Wie es in der Branche üblich ist, sind Stundensätze jenseits der 200 Euro Gang und Gäbe und verhelfen einem Consulter zu gigantischen Umsätzen. Fast 5 Jahre konnten zu Guttenbergs Firma die Wirecard AG beraten, bevor man brüskiert feststellte, dass der Bank-Vorstand kriminell ist. Was hat von Guttenbergs Firma eigentlich so Wichtiges für die Wirecard gemacht, um so viele Jahre saftige Honorarrechnungen zu verschicken? Auf Nachfrage sagte von Guttenberg: „Im Rahmen unseres begrenzten Mandates umfassten die Dienstleistungen ausschließlich die Unterstützung bei der Identifikation und Anbahnung neuer industrieller und technologischer Partnerschaften.“ Konkret führte diese Beratertätigkeit zum Kauf eines chinesischen Zahlungsabwicklers. Auch die Bundesregierung sei damals von Spitzberg Partners über die geplante Akquisition in China unterrichtet worden. Mittlerweile habe von Guttenberg das Beratungsmandat wieder abgegeben und sei schockiert und entsetzt über die jüngsten Enthüllungen. Niemals hätte man damit gerechnet, dass etwaigen Diskrepanzen in der Bilanzierung zu diesen Enthüllungen führen würden. Guttenberg weiter: „Wir haben, wie viele andere Firmen auch, ein DAX-Unternehmen beraten, das tadellos erschien, im Nachhinein aber alle getäuscht hat, inklusive den deutschen Aufsichtsbehörden.“ Dass man einen Vertragspartner selbst nicht regelmäßig prüft, zumal man wie Spitzberg Partners eine gewisse Mitverantwortung trägt im milliardenschweren Geldgeschäft, erschließt sich dem Außenstehenden nicht. Denn der Wirecard-Skandal zieht eine Menge strafrechtlicher Konsequenzen nach sich, was beispielsweise vom Berliner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Sascha Borowski, folgendermaßen im Interview-Magazins  „Businesstalk am Kudamm“ erläutert wird: „In Betracht kommt u.a. der Straftatbestand des Betruges, aber auch speziellere Straftatbestände, wie beispielsweise § 399 AktG (falsche Angaben) und § 400 AktG (unrichtige Darstellung) könnten hier verwirklicht worden sein.“ Außerdem stehen seiner Meinung nach die begleitenden Wirtschaftsprüfer in der Kritik: „Sollte der testierenden Wirtschaftsprüfer sich von dem Treuhänder nicht unmittelbar bestätigt haben lassen, dass auf einem Treuhandkonto rund 2 Milliarden „geparkt“ wurden, ist hieraus ein Schadensersatzanspruch abzuleiten.“ Im Juni hatte die Wirecard zugegeben, dass mehr als 1,9 Milliarden Euro, die auf einem asiatischen Treuhandkonto liegen sollten, gar nicht existierten, sondern lediglich die Bilanzsumme aufwerten sollten. Bereits in der Vergangenheit hatte von Guttenberg für einen handfesten Skandal gesorgt, als ihm nach Plagiatsvorwürfen die Doktorwürde bzw. Doktortitel aberkannt wurden und er sein Ministeramt daraufhin aufgab bzw. aufgeben musste.

1 COMMENTS

  1. Es ist doch immer wieder dasselbe: Wer jahrelang für eine Firma beratend tätig ist und dafür dickes Geld bekommt, sollte mit in die Verantwortung genommen werden, wenn sich später Unregelmäßigkeiten oder sogar Betrügereien nachweisen lassen.

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