Am 1. Oktober ist das neue Privatinsolvenzrecht in Kraft getreten. Das Gesetz wurde im zweiten Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Coronapandemie beschlossen, hat aber mit der Pandemie an sich nichts zu tun, auch wenn die Regierung davon ausgeht, dass es in deren Folge zu einem Anstieg der Verbraucherinsolvenzen kommen wird. Die Bundesregierung setzte damit lediglich eine EU-Richtlinie um.
Das neue Gesetz sieht eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren, statt wie bisher nach 5 bis 6 Jahren vor. Vor Antragstellung müssen die Schuldner zunächst versuchen, sich mit ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Auch weiterhin müssen sie in der sogenannten Wohlverhaltensphase arbeiten oder sich zumindest darum bemühen. Das Einkommen wird bis auf eine Pfändungsfreigrenze gepfändet und Vermögen darf nicht verschwiegen werden. Hinzu kamen auch gesetzliche Verschärfungen. So müssen nun Erbschaften, Schenkungen und Lotteriegewinne vollständig abgegeben werden. Und das Insolvenzgericht kann den Schuldenerlass sogar verweigern, wenn in den 3 Jahren unangemessen hohe neue Schulden gemacht werden, wobei noch nicht einmal geklärt ist, wann Schulden als unangemessen gelten.
Auch wenn die Wohlverhaltensphase verkürzt wurde, sind drei Jahre in denen man seine wirtschaftliche Handlungsfreiheit abgeben muss, eine lange Zeit. Egal wie hoch der Schuldendruck ist, sollte man alle Hebel in Bewegung setzen, seine finanzielle Freiheit zu behalten. Allerdings fühlen sich viele Menschen in einer solchen Lage überfordert und stecken den Kopf in den Sand. Dabei ist es in dieser Situation besonders wichtig, sich professionelle Hilfe zu suchen.
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Der Experte setzt sich umgehend mit dem Schuldner in Verbindung, um für ihn so schnell wie möglich einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Nach der Sichtung aller relevanten Unterlagen und in Abstimmung mit dem Schuldner tritt er mit den Gläubigern in Verhandlungen. In dem außergerichtlichen Einigungsversuch geht es darum die Schuldhöhe und die monatliche Tilgungsrate neu zu vereinbaren. Fast immer gelingt der Gläubigervergleich, so dass Pfändungen oder gar eine Insolvenz abgewendet werden können. Die gesamte Abwicklung erfolgt sicher und diskret über den Postweg.
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