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Wir schieben noch nicht einmal mehr Gefährder ab

Wo soll das Ganze noch enden, wenn wir mittlerweile noch nicht mal mehr islamistische Gefährder abschieben, auch wenn diese eindeutig als ISIS-Sympathisanten identifiziert wurden? Denn gerade vor ein paar Tagen hat ein Gericht beschlossen, dass Ahmed K. aus Göttingen, der seit April 2019 in Abschiebehaft war, nicht gefährlich genug für eine Abschiebung ist. Dabei hatten die Sicherheitsbehörden eindeutig festgestellt, dass der Mann als ISIS-Anhänger von Deutschland aus Terrorakte plante und damit ein Risiko für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Es hat sich herumgesprochen, dass man in Deutschland zuerst einmal gegen die geplante Abschiebung klagen sollte, als diese klaglos hinzunehmen. Das hat auch der terrorverdächtige Mann aus Göttingen, gebürtiger Türke, getan und gegen seine Abschiebung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat daraufhin in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass dieser als ISIS-Gefährder ausgemachte Mann „zu ungefährlich für eine Abschiebung“ sei. Völlig losgelöst von der Tatsache, dass er Kontakte zu Salafisten pflegt und sich radikalisiert hat. Zum besseren Verständnis: Salafismus ist eine extremistische Ideologie innerhalb des Islams, deren Anhänger ihre Vorstellungen und Ziele mit Gewalt durchsetzen wollen. Ihr Ziel ist die Ausrottung sogenannter „Ungläubiger“, die nicht nach den Regeln des Islam leben. Im Übrigen wurde Ahmed K. in der Vergangenheit bereits mehrfach straffällig und es gäbe genügend Gründe, diesen Mann aus Deutschland abzuschieben. Dass das Gericht nun selbst gegen alle Warnungen des Staatsschutzes diesen Gefährder auf freien Fuß setzt, ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die nach den Regeln von Gesetz und Ordnung leben. Gerade nach dem letzten großen Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 wollte man ein Zeichen setzen als Machtdemonstration des Rechtsstaates. Doch dieser Schuss ging nach hinten los.

Nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes wollte das niedersächsische Innenministerium den Gefährder schnell abschieben, denn sogenannte „Nicht-Deutsche“ können nach dem Gesetz auch ohne Nachweis einer konkreten tat ausgewiesen werden. Doch durch den Einspruch kam es am Dienstag in Leipzig zum Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo der Beschuldigte seine Beteiligung an islamistischen Gefährdergruppen glattweg leugnete und als „nicht so gemeint“ abtat. Offensichtlich nahmen ihm die Leipziger Richter diese Schmierenkomödie ab und ließen ihn gehen. Wohlgemerkt ohne eine weitere Inhaftierung. Zurück zu seinen Terrorzellen, wo er wahrscheinlich bereits heute neue Verbrechen plant. Mit Erschrecken und absoluter Ungläubigkeit nahmen Vertreter der Politik das Urteil zur Kenntnis. Boris Pastorius, als Innenminister von Niedersachsen, war sichtlich enttäuscht vom Richterspruch, war er doch der Meinung, dass die Ermittlungsergebnisse eine sofortige Ausweisung gerechtfertigt hätten. Auch der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier war entsetzt und behauptet klar:“Gefährder müssen unbedingt abgeschoben werden, bevor eben etwas passiert. Das ist der Sinn und Zweck einer Abschiebung.“ Aber da angebliche keine Fluchtgefahr besteht, wird der Islamist am Donnerstag dann auf freien Fuß gesetzt. Wofür überwachen wir eigentlich Gefährder, wenn wir sie dann nicht einsperren oder ausweisen? Wie ernst nimmt man in unserem Land eigentlich den Schutz der eigenen Bevölkerung?

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