Was ist los in Deutschland, was ist los mit der deutschen Justiz? Skandalurteile, lasche und überforderte Richter, widersprüchliche Strafmaße, zu viele Bewährungsstrafen und ein allgemein sinkendes Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung.
Gerade jetzt, wo es wieder ein paar handfeste Skandalurteile bei Kindesmissbrauch gegeben hat und wo immer wieder unfassbare Fälle von Pädophilie die Republik geschockt haben, da werden immer mehr Stimmen laut, die sagen, dass unser Rechtssystem überholt werden muss und Gerichtsurteile dringend verschärft werden müssen. Im aktuellen Fall hat ein Lehrer seinen eigenen 2-jährigen Sohn missbraucht und bekam dafür nur 2 Jahre auf Bewährung – das macht fassungslos! So heißt es unglaublicherweise immer noch, dass Missbrauch lediglich ein Vergehen ist und keine Straftat. Darauf stehen derzeit 6 Monate Mindeststrafe. Das ist lächerlich gegenüber dem Schaden, den diese „Monster“ kleinen Kindern und Jugendlichen zufügen. Mindestens 12 Monate Haft werden gefordert, aber damit ist den Kindern noch lange keine Gerechtigkeit widerfahren. Im Gegenteil: Die Rückfallquote bei Sexual-Straftätern liegt bei 50 Prozent, sagen Experten. Bedeutet, die freigelassenen Straftäter werden wahrscheinlich irgendwann wieder zuschlagen und Kinder missbrauchen. Normalerweise müsste in diesen Fällen Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Nach der Haftzeit keine Freilassung, sondern Einweisung in eine forensische Klinik zum Beispiel. Aber was geschieht? Gar nichts!
Bundesjustizministerin Christine Lamprecht steht mehr und mehr unter Druck, nachdem bekannt geworden ist, das zuletzt in Münster mindestens sieben Täter eines Missbrauchsrings gefasst wurden und jetzt auf ihr Urteil warten, allerdings auf Bewährung hoffen können. Viele Menschen und auch unsere Politiker wollen eine Reform des Justizsystems. Doch Lambrecht hat offenbar keine Courage, um sich den Medien zu stellen. Eine Anfrage der BILD-Zeitung („Finden Sie es in Ordnung, dass Kinderschänder auf Bewährungsstrafen hoffen können?“) wollte die Ministerin nicht selbst beantworten, schickte dafür zum Interview ihren Pressesprecher vor, der dann allerdings auf konkrete Fragen keine klaren und eindeutigen Antworten geben konnte – „Wischi-Waschi“ eben, wie wir es so oft aus dem Mund der Politiker hören.
Eine andere unsägliche Diskrepanz gibt es zwischen der Tatsache, dass Missbrauchsopfer erst einmal mit Psychologen-Hilfe „beweisen“ müssen, dass sie wirklich durch die Taten traumatisiert sind. Der aktuelle Fall dazu: Ein 13-jähriger wird entführt und 922 Tage gefangen gehalten und dabei schwer misshandelt und sexuell drangsaliert. Der leitende Staatsanwalt im nachfolgenden Verfahren gegen den Täter verlangt nun von dem Jungen einen Nachweis, dass er wirklich Schaden genommen hat an Leib und Seele. Das ist einfach skandalös und muss dringend ausgeschlossen werden. Dem Opfer eine Beweislast aufzuerlegen ist mehr als schikanös, das ist schlichtweg unmenschlich. Das Absurde bei Deutschlands Rechtsprechung ist, dass es seinerzeit Heiko Maas als Bundesjustizminister gelungen ist, ein Einbruchvergehen höher zu bewerten als einen Kindesmissbrauch. Solche Bewertungen haben in dieser Form absolut keinen Platz innerhalb der deutschen Rechtsprechung. Auch die Tatsache, dass ein bereits vorbestrafter Kinderschänder nicht überwacht wird, obwohl er wie in diesem Fall zweimal wegen Beteiligung an einem Kinderpornoring verurteilt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Jörg Lichtenberg, Kinderschutzbeauftragter der Kindernothilfe fordert dringend: „Wir müssen deutlich machen, dass wir dieses als Gesellschaft nicht mehr hinnehmen.“ Seine Organisation fordert eine flächendeckende Pflicht für Kitas und Schulen, Kinderschutz-Konzepte zu entwickeln.
Offensichtlich nimmt sich die Politik nun deutlicher dieses Themas an, denn der CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hat jetzt erstmalig den Kurs der Justizministerin scharf angegriffen und gefordert, dass es drastische Strafen für Kinderschänder geben muss und eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen ist. Man kann in der politischen Runde der GroKo beinahe schon von einer Strafverschärfungs-Blockade sprechen, nachdem auch bei diesem Thema seit langem diskutiert wird anstatt sofort zu handeln und die Gesetze zu verschärfen. Betroffenheitsbekundungen alleine reichen einfach nicht aus. Die Regierung und der Gesetzgeber müssen sofort handeln. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann fordert bereits seit 2014 härtere Maßnahmen und Strafverschärfung, sie fühlt sich aber wie sie sagt, von der damaligen Ministerin Katarina Barley und jetzt von Christine Lambrecht ausgebremst. Es werden mehr und mehr Stimmen laut, dass Lambrecht ihren Rücktritt erklärt und Platz macht für neue differenziertere Entscheider. Das kann man in diesen Fällen wirklich nur hoffen.