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Die Rente und ihre vielen Missverständnisse

Es gab einmal einen Arbeitsminister in den 90er Jahren, namens Norbert Blüm, dessen Lieblingsspruch war: „Die Rente ist sicher“. Dass die Rente mit all ihren Problemen und Schwierigkeiten sicher ist, wenn man lange genug eingezahlt hat in die Rentenkasse, stimmt. Noch. Denn geburtenschwache Jahrgänge, unbegrenzte Zuwanderung (ohne Renteneinzahler) und der demografische Wandel im Allgemeinen sorgen immer mehr dafür, dass die monatliche Rente kleiner wird und die Rente zum Leben nicht mehr ausreicht. (Stichwort Versorgungslücke – private Vorsorge) Sicherlich gibt es noch lange eine Altersrente, aber wieviel gezahlt wird, das bleibt ein Rätsel. Wer allerdings nach jahrzehntelanger Einzahlung einen Anspruch auf staatliche Rente erworben hat, der muss sich mit neuen Problemen und Unsicherheiten beim Verständnis der Rentenzahlung auseinandersetzen. Denn das Thema Rente ist ein Buch mit sieben Siegeln, wo es Fallstricke und Missverständnisse gibt.

So gibt es zahlreiche Rentenirrtümer, die sich dank Halb- und Unwissen hartnäckig halten und den Neu-Rentner gehörig verwirren können. Das ist kein Wunder, denn die zahlreichen Rentenreformen haben immer neue Regelungen hervorgebracht und Übergangsvorschriften und Vertrauensschutzregelungen geschaffen. Dazu kommt die Tatsache, dass viele sich nie richtig mit dem Thema „Altersruhegeld“ beschäftigt haben und daher vieles glauben, was letztendlich nur halb-richtig oder sogar falsch ist. Dieser Bericht soll Licht ins Dunkel bringen und aufklären:

– Wer demnächst ins Rentenalter kommt, d.h. die 60 Jahre überschritten hat, sollte beginnen sich darüber schlau zu machen, wann er offiziell einen Rentenanspruch hat (spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn), und die Rente Monat für Monat fällig wird. Es kann je nach Geburtsjahr sein, dass die Rente vor dem 65. Lebensjahr beginnt oder erst 1,2 oder 3 Jahre danach. Die Bundesversicherungs-anstalt klärt das auf.

– Außerdem ist zu prüfen, wann es sich lohnt, in Frührente zu gehen, bzw. ob es sich lohnt, weil es dafür Abzüge bei der Rentenzahlung gibt. Denn jeder Monat, an dem man vor Erreichen der sogenannten Altersgrenze in den Ruhestand geht, kostet einen Abzug von 0,3 Prozent. Nur wer 45 Jahre eingezahlt hat, kann bereits mit 63 in Rente ohne Abzüge gehen.

– Es ist ein Irrglaube zu denken, dass die Einkünfte der letzten Berufsjahre über die Höhe der Rente entscheiden. Es zählen dafür alle Berufsjahre.

– Es wird immer von einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre gesprochen. Das gilt für die jüngere Generation auf jeden Fall, allerdings nicht für die Jahrgänge vor 1964. Wer vor diesem Stichtag geboren wurde, bei dem/der steigt die Altersgrenze schrittweise bis auf 67 Jahre.

– Wenn ich als Rentner/in arbeiten will, muss ich die Einkünfte nicht zusätzlich versteuern, es sei denn, man ist in vorzeitige Altersrente gegangen.

– Es stimmt nicht, dass die Altersrente meines Ehepartners auf meine Rente angerechnet wird. Das trifft nur bei Ansprüchen nach dem Fremdrentengesetz für Deutsche aus Osteuropa zu.

– Viele glauben, dass Frauen mit 60 in Rente gehen können. Stimmt aber nur, wenn diese Personen vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden und mindestens 10 Pflichtjahre eingezahlt haben.

– Auch Ehegatten erhalten die „Witwenrente“ oder Hinterbliebenenrente, wenn der Partner mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt hat.

– Die Rente muss nicht voll versteuert werden, wie viele denken, sondern nur 81 % davon, erst 2040 wird dieser Anteil auf 100 % ansteigen. Eine Steuerfreiheit gibt es dabei nur für diejenigen, die über Mini-Renten von bis zu 9.744 Euro im Jahr (812 Euro/Monat) verfügen.

Ganz wichtig zum Schluss: Vergessen Sie nicht, die Rente schriftlich zu beantragen. Von alleine wird die Rentenversicherung nicht auf den/die Einzelnen zukommen. Die zuständige Niederlassung der deutschen Rentenversicherung (DRV) erteilt Auskunft. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen BfA und LVA. Es wird mittlerweile alles zentral gesteuert.

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