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Die Debatte um die Vermögenssteuer

Vorschlag der SPD

Die SPD plant die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer. So sollen „Multimillionäre“ eine zusätzliche Steuer von 1% zahlen.  Ab welchem konkreten Betrag jemand als „Multimillionär“ gilt, wurde noch nicht definiert. Laut Thorsten Schäfer-Gümbel seien Personen oder Unternehmen gemeint, deren Vermögen sich auf „jeden Fall auf mehr als zwei“ Millionen belaufe. Der kommissarische Chef der SPD betonte zudem, dass relativ hohe Freibeträge dafür sorgen sollen, dass nur eine Konzentration auf besonders reiche Teile der Gesellschaft erfolge. Bei sehr hohem Vermögen soll sich die Steuer auf 1,5 % erhöhen. Auch hier ist die Definition über die Höhe des Betrags noch nicht erfolgt. In dem vierseitigen Konzept heißt es zudem, dass keine Arbeitsplätze gefährdet seien, da Verschonungsregeln Unternehmen und Firmen in schwierigen Zeiten unterstützen würden.

Hintergründe

Seit 1997 gibt es keine Vermögenssteuer mehr in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Steuer damals als verfassungswidrig und reformbedürftig bemängelt. Seitdem gab es verschiedene Initiativen, die die Wiedereinführung der Steuer forderten. Vor allem der DGB, die SPD und die Linke forderten eine reformierte Steuer zum Zweck der Vermögensumverteilung. Die OECD befürwortete vor Kurzem die Vermögenssteuer, da diese weniger negative Effekte auf das Wirtschaftswachstum als eine hohe Besteuerung von Arbeitseinkommen habe. So erklärte die Deutschland-Expertin der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Nicola Brandt: „Sie ist auch in der Regel verteilungsgerecht, weil Vermögen insbesondere in Deutschland sehr ungleich verteilt sind.“
Tatsächlich gibt es in Deutschland eine sehr hohe Konzentration von Vermögen. Laut einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) besitzen etwa die 45 reichsten Haushalte so viel wie die Hälfte der ärmeren Bevölkerung und die reichsten fünf Prozent besaßen im Jahr 2014 mit 51,1 Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens.
In anderen Industrienationen haben Steuern auf Vermögen durchschnittlich einen doppelt so hohen Anteil wie in Deutschland. So macht etwa die Grund- oder Erbschaftssteuer hier nur etwa ein Prozent der Wirtschaftsleistung aus, während die USA auf vier und Frankreich auf 4,5 Prozent kommen. Auch das hat die OECD schon mehrfach kritisiert und eine Erhöhung der vermögensbezogenen Steuern in Deutschland gefordert.

Kritik an der Vermögenssteuer

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach sich gegen das Vorhaben der SPD aus. Dem Deutschlandfunk gegenüber kritisierte der CDU-Politiker die Steuer, da sie Investitionen verhindere und Arbeitsplätze gefährde. Auch der CSU-Chef Markus Söder kritisierte die Pläne der SPD, da es wichtiger sei die Konjunktur zu stützen und die Vermögenssteuer „das falsche Instrument zur falschen Zeit“ sei.
Grundsätzlich wird an der Vermögenssteuer kritisiert, dass die Effizienz zu wünschen übrig lässt. Da das Vermögen geschätzt werden muss, braucht es erheblichen Verwaltungsaufwand, welcher wiederum mit circa einem Drittel der Einnahmen finanziert werden müsste. Laut DIW würde die Ungleichheit der Vermögensverteilung nur leicht reduziert werden.
Ein weiterer historisch bedingter Sonderfaktor ist die deutsche Teilung. So besteht immer noch ein großer Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland, da Ostdeutsche bis heute kaum Vermögen aufbauen konnten, wohingegen beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg viel mehr reiche Menschen leben. Eine Vermögenssteuer solle laut Schäfer-Gümbel nur zum Teil über den Länderfinanzausgleich umverteilt werden, jedoch stehe der Umfang nicht fest. Das würde demnach bedeuten, dass die Umverteilung zunächst einmal nur landesintern geschieht, jedoch nicht zu einer gerechteren Umverteilung deutschlandweit verhelfen würde.

Alternativen zur Vermögenssteuer?

Die Erbschaftssteuer könnte ebenso für eine Umverteilung von Vermögen sorgen. Sie ist mit erheblich weniger Aufwand verbunden, da das Vermögen nur einmal und nicht jährlich geschätzt werden muss. Allerdings gibt es bei der Erbschaftssteuer großzügige Regeln, die es Unternehmern ermöglicht, ihre Betriebe fast steuerfrei zu vererben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor circa zwei Jahren auf eine Reform der Steuer gepocht, woraufhin es zu massiven Widerständen von Unternehmensverbänden und der CDU kam. Daraufhin entschied sich die Bundesregierung gegen eine Reform.

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