Die Koalition plant eine Homeoffice-Pauschale. Das Finanzamt hatte die zusätzlichen Kosten für einen Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden bislang nicht anerkannt. Die Steuerpauschale soll dies nun ändern.
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Folgen in allen Lebensbereichen deutlich spürbar. Arbeit, Ausbildung, Studium – all das ist nur eingeschränkt durchführbar. Viele Arbeitnehmer hatten das Glück ihre Arbeit von zu Hause fortsetzen zu können. Das Homeoffice gestaltet sich jedoch für einige nicht ganz einfach. Vielen mangelt es an Geld für Möbel oder Platz, um von den eigenen vier Wänden aus zu arbeiten. Arbeitnehmer, die für das kommende Jahr einen Freibetrag beantragt haben, zum Beispiel für einen langen Arbeitsweg, können die Kosten nicht absetzen lassen. „Wegen der Corona-Krise blieben viele zu Hause und können dementsprechend keine Fahrtkosten absetzen. Hier kann es dann im nächsten Jahr zu Steuernachzahlungen kommen“, warnte Isabel Klocke, die beim Steuerzahlerbund für Steuerrecht und Steuerpolitik zuständig ist. „Auch deshalb sollten Ausgaben für das Arbeiten zu Hause besser anerkannt werden.“
Um es den Bürgerinnen und Bürgern etwas einfacher zu machen, hat sich die Koalition nach Informationen der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) auf eine Steuerpauschale geeinigt. „Die Homeoffice-Pauschale ist die flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer – unbürokratisch und leicht nachvollziehbar“, teilte der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm gegenüber der FAZ mit. Im Homeoffice können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro vollen Arbeitstag einen Pauschalbetrag von fünf Euro steuerlich absetzen lassen. Allerdings ist die Pauschale auf maximal 600 Euro pro Jahr begrenzt. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die sich kein eigenes Arbeitszimmer leisten können, sollen von der „Einfachvariante“ profitieren, erklärten der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) und sein hessischer Kollege Michael Boddenberg (CDU). Besondere Voraussetzungen sind laut den beiden nicht notwendig. Sie wollten, „dass die Zusatzkosten durch Homeoffice unbürokratisch bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können“, so die Minister. Die Initiative diene der „Steuervereinfachung“ und könne „helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden“.
Doch für viele kommt die Frage auf, ob die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro gewährt wird. Wenn sie wie andere Werbungskosten behandelt würde, könnten nur diejenigen davon profitieren, die auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten kommen. Das Finanzministerium äußerte sich dazu in einem aktualisierten Konzept, aus dem die FAZ folgendermaßen zitiert hat: „Würde die Homeoffice-Pauschale unabhängig, also zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschalbetrag gewährt, wäre dies eine übermäßige (und damit verfassungsmäßig zweifelhafte) Begünstigung.“
Die Problematik bisher war, dass das Finanzamt die Kosten für den heimischen Arbeitsplatz nur dann anerkannt hat, wenn von nur einem Raum aus gearbeitet wurde. In dem Fall konnte das zu versteuernde Einkommen um bis zu 1200 Euro gedrückt werden, wobei Kosten für Büromöbel separat berücksichtigt wurden. Das heißt nur diejenigen können ihre Arbeitszeit im Homeoffice steuerlich absetzen, die über ein Arbeitszimmer verfügen. „Dies geht jedoch an der Realität der meisten Arbeitnehmer vorbei“, kritisierte FDP-Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich. „Steuerzahler, die am Ess- oder Küchentisch arbeiten oder nur über eine Arbeitsecke verfügen, gehen steuerlich meist leer aus. Deshalb sollten Ausgaben für die Homeoffice-Zeit pauschal anerkannt werden“, sagte Isabel Klocke, die beim Steuerzahlerbund für Steuerrecht und Steuerpolitik zuständig ist.
Auch die Junge Union (JU) machte sich am Wochenende im Gespräch mit der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ für die Homeoffice-Pauschale stark. „Homeoffice ist auch vom heimischen Esstisch oder jedem anderen Platz auf der Welt möglich“, erklärte JU-Chef Tilman Kuban.
Mit der Pauschale wird eine verzögerte Initiative der Bundesländer Hessen und Bayern aufgegriffen. „Der hessische und bayerische Vorschlag ist ein unbürokatischer Ansatz, um die zusätzlichen Kosten für das Homeoffice geltend zu machen“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler. „Die Regeln für die Anerkennung eines Arbeitsplatzes sind derzeit sehr restriktiv.“ Er habe sich lange für eine Lösung im Sinne der Arbeitnehmer eingesetzt. „Im Jahressteuergesetz 2020 könnte dieser Vorschlag nun zügig umgesetzt werden.“
Ziel sei es laut Brehm, „diejenigen zu entlasten, die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben.“ Das Bundesfinanzministerium schätzt die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf eine Milliarde Euro – ursprünglich sind sie noch von 1,5 Milliarden Euro ausgegangen. Dennoch behauptet Wirtschaftsingenieurin Annette Chrometz im Wirtschafts-Magazin „Businesstalk am Kudamm“, dass sich für viele die Situation im Homeoffice erst einmal verschlechtert hat. Ein Argument, um noch einmal grundsätzlich darüber nachzudenken?