Die BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl und fordert Verbraucher zu Sorgfalt bei Preisgabe sensibler Daten auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher davor, irrtümlich ihre Daten preiszugeben und unter falschen Annahmen am Video-Ident-Verfahren teilzunehmen.
Kontoeröffnungen zu Betrugszwecken
Vielfach wurden Fälle bekannt, in denen Kriminelle mit den gewonnenen Informationen ein Bankkonto auf den Namen des getäuschten Verbrauchers eröffnen konnten. Das wurde dann für betrügerische Geschäfte genutzt. In zahlreichen Fällen hatten die Geprellten unerwünschte Folgen zu tragen: Manche berichten von Kontokündigungen seitens ihrer Hausbank, weil sie vermeintlich organisiertes Verbrechen unterstützen, indem sie ihre Identität für die Abwicklung betrügerischer Geschäfte zur Verfügung gestellt haben. Andere wurden auch schon verpflichtet, die über das ungewollte aber ihnen zugerechnete Konto geflossenen Zahlungen zurückzugeben. Schließlich waren sie aus juristischer Sicht die letzten Besitzer der betrügerisch erlangten Beträge.
Die BaFin erklärt die Tricks der Betrüger und was Verbraucher beachten sollten, um sich nicht hereinlegen zu lassen.
Missbrauch des Video-Ident-Verfahrens
Manche Kreditinstitute bieten zur Identifizierung der Kunden bei einer Kontoeröffnung das sogenannte „Video-Ident-Verfahren“ an. Das erspart den Besuch einer Filiale oder die offline-Teilnahme an einem Post-Ident-Verfahren. Beim Video-Ident-Verfahren identifizieren sich die Kunden durch einen Videoanruf online gegenüber dem Kreditinstitut, oder einem von ihm beauftragten Unternehmen. Verbreitet ist dafür auch der Einsatz einer App auf dem Smartphone. Zur Identitäts- und Legitimationsprüfung müssen die Kunden dann zum Beispiel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera zeigen und Fragen beantworten.
Dieses elektronische Verfahren zur Kontoeröffnung nutzen auch Internetbetrüger für sich aus. Unter falschem Vorwand bringen sie Verbraucher zur Preisgabe ihre persönlichen Daten und zur Teilnhme am Video-Ident-Verfahren. Die unter den Namen ihrer Opfer eröffneten Konten verwenden die Täter für kriminelle Zwecke, beispielsweise als Kontoverbindung für den Betrieb von Fakeshops oder zur Geldwäsche.
Wie werden Verbraucher überlistet?
Eine bekannte Betrugsmasche ist die Schaltung gefälschter Stellenanzeigen in Job- oder Kleinanzeigen-Portalen im Internet. Mitunter erscheinen solche Anzeigen sogar auf Jobsuche-Portalen der Bundesagentur für Arbeit! Die Betrüger verwenden teilweise professionell aussehende Internetseiten, die namhaften Unternehmen nachempfunden sind und täuschend echt aussehen können. Bewerber auf ein solches Stellenangebot werden dann aufgefordert, an einem Online-Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Im Online-Bewerbungsverfahren sollen sie vielfältige persönliche Daten von sich preisgeben und unter anderem Fotos von ihrem Personalausweis übermitteln.
Mit diesen Daten stellen die Betrüger bei einem Kreditinstitut online einen Antrag auf Kontoeröffnung, unter dem Namen des Bewerbers. Zur weiteren Abwicklung geben sie Kontaktdaten an, auf die sie selbst Zugriff haben.
Unter einem Vorwand werden die Bewerber im nächsten Schritt gebeten, am Video-Ident-Verfahren einer Bank teilzunehmen. Als Begründung wird ihnen beispielsweise mitgeteilt, sie müssten eine Verifizierung bei einer „Partnerbank“ vornehmen, denn für einen Heimarbeitsplatz sei kein persönliches Vorstellungsgespräch möglich. Eine andere Vorgehensweise stellt einen festen Arbeitsvertrag in Aussicht, wenn die Bewerber einen vorgeblichen „Testauftrag“ zur Qualitätssicherung des Video-Ident-Verfahrens erfolgreich durchführen. Die Bewerber werden angewiesen, beim Identifikationsprozess auch auf Nachfrage der Bank nicht den „Test“ zuzugeben – mithin gegenüber der Bank die Unwahrheit zu sagen. In Wirklichkeit wird im nächsten Schritt über das Video-Ident-Verfahren ein Konto unter dem Namen des Bewerbers eröffnet. Das missbrauchen Betrüger dann für kriminelle Zwecke.
Worauf Sie achten sollten
Eine Reihe von Warnsignalen deutet darauf hin, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt.
- Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass bei einem Bewerbungsverfahren kein persönlicher Kontakt möglich sei, sollten Sie zurückhaltend mit Ihren persönlichen Daten umgehen.
- Von der Teilnahme an einem Video-Ident-Verfahren zur Kontoeröffnung sollten Sie Abstand nehmen, um sich für ein Jobangebot zu identifizieren! Ein Verfahren zur Kontoeröffnung hat nichts mit einem Bewerbungsverfahren zu tun.
- Das Video-Ident-Verfahren testen? Sollen Sie möglicherweise zu Testzwecken vorspielen, dass Sie ein Konto für sich selbst eröffnen wollen? Brechen Sie das Verfahren umgehend ab. Erstatten Sie Anzeige! Echte Jobangebote dieser Art werden im Internet nicht angeboten.
- Gibt es Warnungen oder andere Hinweise über das vermeintliche Jobangebot, die Sie aufhorchen lassen sollten? Erkundigen Sie sich ausgiebig über die Echtheit eines Jobangebotes, bevor Sie sich bewerben. Das können ganz profane Indizien sein. Ist die Firma in der Branche bekannt? Trägt die Firma einen Namen, der irreführend zu millionenfachen Google-Treffern führt, wie „optical digital“? Hat die Firma außer der Post- und Mailadresse auch andere Ansprechpartner und Kontaktwege? Telefonnummer, Fax? Ist alleiniger Kontaktweg eine Mobilfunknummer? Passt die Telefonnummer zum jeweiligen Land?
Opfer sollten schnell handeln
Wer annimmt, auf Betrüger hereingefallen zu sein, sollte sehr schnell handeln. Zum ersten gehört dazu eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Zum zweiten ist der Betrug außerdem unverzüglich bei dem betroffenen Kreditinstitut zu melden und das Konto sperren zu lassen. Möglichst, noch ehe viele Transaktionen auf den Namen des Opfers abgewickelt wurden.