Versicherungsmakler scheinen im Regulierungsdickicht aus IDD, MiFID II und demnächst wohl LVRG II unterzugehen. Die EU-Vermittlerrichtlinie wird vermutlich erst ab 1. Oktober 2018 scharf gestellt, nachdem bisher der 23. Februar vorgesehen war. Die EU-Kommission will Versicherern und Vertrieben eine Atempause gönnen. Die EU-Finanzinstrumenterichtlinie MiFID II muss von Finanzdienstleistern ab dem 3. Januar angewendet werden. Und das Lebensversicherungsreformgesetz wird 2018 wahrscheinlich überarbeitet, wie in der Branche kolportiert wird. Seit drei Jahren erschwert es Maklern bereits das Geldverdienen via Abschlussprovisionen. Dem Vernehmen nach soll dies wirksamer geschehen, zumal die Produktanbieter als Ausgleich die Bestandsprovisionen im Durchschnitt erhöht haben.
LVRG Il LEGT DEN DECKEL TIEFER
Die aktuelle Fassung des LVRG enthält de facto einen Provisionsdeckel. So dürfen Versicherer in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit die Abschlussprovisionen nur in Höhe von 25 Promille der Beitragssumme einer Lebenspolice bilanziell anrechnen. Den Gegenwert kehren sie teilweise oder ganz als Provision an Vermittler aus. Vor der Reform lag der Höchstzillmersatz bei 40 Promille. In Vermittlerkreisen wird derzeit spekuliert, dass der Gesetzgeber den Versicherern Erleichterungen bei der Zinszusatzreserve gewährt, wenn diese im Gegenzug ihre Provisionszahlungen senken. Ob und wann dies Realität wird, hängt auch von der Zusammensetzung der zukünftigen Regierung ab. In der privaten Krankenversicherung hat der Gesetzgeber bereits seit dem 1. April 2014 die Provisionen auf neun Monatsbeiträge gedeckelt. In der Rückschau war das auch der Tiefpunkt des Regulierungsfrustes.
MYTHOS FREIHEITSKAMPF
Ohnehin dreht sich fast alles um Provisionen respektive bei Vermittlern mit Kundenmandat um die Courtage. Jahrelang haben Makler und ihre Interessenvertretungen um die aus ihrer Sicht beste Ausgestaltung der drei oben genannten Regelwerke gerungen. Und bisher gelang es ihnen jedes Mal, das aus ihrer Sicht Schlimmste zu verhindern: ein Provisionsverbot. Zuweilen konnten Beobachter den Eindruck erlangen, als führten ein paar Zehntausend Makler einen Freiheitskampf gegen eine Allianz aus Politikern, Bürokraten und Verbraucherschützern, die ihnen mit Gesetzen zu Leibe rückt.
Doch wie die „Bravehearts“ in dem gleichnamigen Mel-Gibson-Film wehren sich die Makler gegen ihre vermeintliche Unterjochung. Kenner der Geschichte wissen: Ende des 13. Jahrhunderts kämpften weite Teile der schottischen Bevölkerung gegen die Besitzansprüche des englischen Königs. In dem jahrelangen Krieg schenkten sich beide Seiten nichts. Schließlich gewannen die „tapferen Herzen“ 1314 gegen die Engländer.
SCHLACHTEN GEWONNEN
Die deutsche Maklerschaft hat zuletzt am 30. Juni 2017 sowie am 20. Januar 2016 Schlachten gewonnen. An beiden Tagen ging es um die IDD. Zuerst wurde sie vom EU-Parlament verabschiedet — und zwar ohne Provisionsverbot. „Zuvor wurde dieses Thema lange diskutiert“, weiß Norman Wirth, Rechtsanwalt und Vorstand des AAV Bundesverbands Finanzdienstleistung. Verbraucherschützer und Teile der Politik fordern ein Provisionsverbot vehement. Im Ausland gibt es den Bann bereits. Entsprechend groß war die Nervosität auch bei Maklern. Doch in der IDD ist ein Provisionsverbot explizit nicht enthalten. Es obliegt den EU-Staaten, ein solches einzuführen.
In diesem Sommer dann herrschte auch in Deutschland Gewissheit: Das IDD-Umsetzungsgesetz sieht ein Nebeneinander der Vergütungsformen Provision und Honorar – vor. Es besteht Wahlfreiheit. Sogar Mischmodelle sind möglich. Das ursprünglich vorgesehene Honorarannahmeverbot für Vermittler ist ebenfalls nicht mehr vorgesehen. Das wiederum löste beim Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) Frust über das Einknicken der Politik vor der „Provisionslobby“ aus, so VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch. Auch Verbraucherschützer hätten sich eine Trennung beider Vergütungsarten gewünscht. Nur so seien Interessenkonflikte zu vermeiden.
KAMPF GEHT WEITER
Bemerkenswert ist, dass Makler hier zu Kämpfern für die Honorarberatung wurden. Im gewerblichen Bereich ist sie üblich und erwünscht. Etwas anderes ist mit Blick auf die Gewerbefreiheit auch gar nicht mög lich, wie Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski bereits Anfang 2014 gegenüber betonte. Auch Rechtsanwalt Wirth stellt klar: „Der Vermittler muss nur vor dem ersten Geschäftskontakt dem Kunden mitteilen, wie er vergütet wird. Das kann eine Gebühr vom Kunden, eine in der Versicherungsprämie eingepreiste Provision vom Versicherer oder aber eine Kombination davon sein. Kick-backs sind auf jeden Fall offenzulegen. “
Die IDD ist damit erst einmal entschärft. Allerdings könnte ein neuer Bundestag den immer noch vorhandenen Spielraum nutzen und irgendwann doch noch ein Provisionsverbot verhängen. „Bei einer rot-rot-grünen Regierung wäre das am wahrscheinlichsten“, räumt Wirth ein, sieht die SPD aber auch als Verfechterin der Provisionsberatung. Er befürchtet eher bei der EU-Finanzinstrumenterichtlinie MiFID II die Einführung eines „Provisionsverbots um die Ecke“. Hiervon direkt betroffen seien dann Finanzanlagevermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO).
BEGRIFFLICHE AUSLEGUNGEN ALS EINFALLSTOR
Was den Lobbyisten beunruhigt, ist ein Passus in der November-Ausgabe des BaFin-Journals. In der Publikation der Finanzaufsicht steht in einem Artikel über eine BaFin-Konferenz zur Neufassung der Wohlverhaltensregeln: Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen müssten Zuwendungen, „die sie nicht an den Kunden auskehren, vollständig dafür verwenden, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. Das bedeute, dass Zuwendungen nicht als ,Gewinn‘ vereinnahmt werden dürfen. “ In diesem Wortlaut erkennt Wirth eine „potenzielle Gefahr“. In der Praxis käme das einem Provisionsverbot nahe. „Hier verselbstständigt sich eine Behörde.“ Deren Auslegungen würden ein „soft law“ schaffen, moniert der Rechtsanwalt.
EIN AUSWEG IST MÖGLICH
Die BaFin-Erklärung jedenfalls passt zu jüngsten Äußerungen ihrer Vertreter, dass Provisionen zur Wahrung der Kundeninteressen nicht übermäßig hoch sein dürften, berichtet Wirth. Die Aufseher und damit das zuständige Bundesfinanzministerium sehen Provisionsberatung immer kritischer. Hinzu kommt, dass die Versicherer auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten auch ihre Vertriebskosten senken wollen. Mit der Digitalisierung stehen ihnen die dafür notwendigen Werkzeuge zur Verfügung.
Damit ist das aktuell vorherrschende Vergütungsmodell für 34d-Vermittler per Courtage weiterhin latent bedroht. Der Kampf um die IDD zeigt: Ein Ausweg könnte für Makler in der Honorarberatung auch für Privatkunden liegen. Sie ständig als „Teufelszeug“ zu brandmarken führt nur in die Sackgasse. Auch diese Auffassung ist in der Branche — meist noch hinter vorgehaltener Hand — inzwischen häufiger zu hören. Auch die schottischen Bravehearts verloren schließlich ihre Unabhängigkeit — erst auf dem Weg einer Personalunion (1603) und später durch eine Realunion (1707) mit England.