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Keine Haft für Michael Turgut wegen erwiesener Unschuld des Angeklagten

Das Verfahren gegen den bayrischen Finanzunternehmer Michael Turgut am Landgericht Hof endete am 13. März 2018 mit einem Freispruch „erster Klasse“.

In dem Prozess ging es um den Vertrieb des Multi Advisor Funds (MAF) in den Jahren 2005 und 2006. Die Staatsanwaltschaft Hof warf Michael Turgut systematische Falschberatung in 76 Fällen vor. Turgut habe dafür gesorgt, dass seine Vermittler im Verkaufsgespräch die Anleger nicht ausreichend über Emissions- und Weichkosten informiert hätten. Daraus sei ein Schaden von annährend einer halben Million Euro erwachsen.

Während des Verfahrens zeigte sich jedoch schnell, dass diese Anschuldigungen haltlos waren.

So forderten nicht nur die Anwälte in ihren Schlussvorträgen einen Freispruch, auch die Staatsanwaltschaft plädierte am Prozessende dafür, den Angeklagten frei zu sprechen.

Dem folgte der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Hof. Der Vorwurf, Anleger seien über die Kosten des Fonds getäuscht worden, habe sich nicht bestätigt. In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Siegbert Übelmesser, dass nach umfangreicher Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung der Sachverhalt nicht bestätigt wurde. „Wir haben nahezu alle in der Anklage aufgelisteten Zeichner des Fonds hier vernommen. In keinem Fall wurde festgestellt, dass im Vermittlungsgespräch behauptet wurde, die Gesamtkosten für die Anleger würden nur fünf Prozent betragen.“ Die Staatsanwaltschaft Hof konnte ihre Behauptung aus der Anklageschrift, den Investoren seien nur die fünf Prozent Vermittlungsgebühr (Agio) genannt, weitere Kosten von 9,97 Prozent der Einlagesumme aber verschwiegen worden, mit nichts belegen. Das sei bei den Beratungsgesprächen nicht so dargestellt worden und außerdem seien die weiteren Zahlungen nicht Gebühren für die Vermittlung gewesen, sondern interne Kosten des Fonds selbst, die aus den Einlagen bestritten wurden. „Das stand so auch im Prospekt“ konstatierte Richter Übelmesser. Der nach dem Erstkontakt überreichte Emissionsprospekt enthielt umfangreich und korrekt alle Fondskosten. Auch seien die Vermittler, die oft selbst in den MAF investiert hätten, ausführlich dazu geschult worden. Turguts Verteidiger Dr. Marc Langrock hatte in seinem Plädoyer betont, dass die Abschlüsse immer von erfahrenen Vermittlern gemacht wurden. Das sah auch das Gericht so: „Es hat sich nicht bestätigt, dass neugewonnene Vermittler alleine losgeschickt wurden, um Kunden zu gewinnen.“

Nach dem vollumfänglichen Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen. Darüber hinaus wird Michael Turgut für die im Rahmen der Ermittlungen stattgefundene Durchsuchung seines privaten Anwesens in der Schweiz von der Justiz entschädigt.

Der 50-jährige Unternehmer ist mit dem Urteil voll rehabilitiert. In einem Interview mit dem Fachmagazin „finanzwelt“  betonte er: „Aber alles in Allem will ich mich an dieser Stelle bedanken, dass die Wirtschaftskammer Hof sehr an der Wahrheitsfindung interessiert war und alles soweit aufgeklärt werden konnte“.

Dadurch kann er sich nun wieder auf seine Tätigkeit als Berater und Coach konzentrieren und seine langjährigen Kenntnisse und Erfahrungen aus der Finanz- und Versicherungsbranche weitergeben. Michael Turgut leitet seit 1999 seine eigene Ausbildungsakademie und sein Motto lautet: „Meine Kunden und Geschäftspartner erfolgreich machen und ihnen echten Nutzen bringen“.

4 COMMENTS

  1. Ich habe das Ganze jetzt nicht mitverfolgt, aber ein Richter täuscht sich selten. Manchmal liegt die Judikative eben auch daneben. Zum Glück ist das wie hier nur ganz selten der Fall. Wir können froh sein unser Rechtsystem zu haben.

  2. Vertrieb ist ein harter Job. Ich will niemandem äußerlich zu nahe treten, aber der Mann ist ein verkäufer das seiht man. Ob er sich etwas zu schulden kommen lassen hat, ist fraglich, wenn das Gericht nichts findet…
    Für mich wäre so ein Job nicht das richtige, aber es muss halt auch welche geben, die das machen.

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