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BGH stärkt Verbraucherrechte

Der Bundesgerichtshof hat am 6.10.2021 ein Urteil bezüglich neuer Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen zugunsten von Kunden gefällt. Damit werden weitere Verfahren aufkommen, die den Banken ein wenig mehr ihre Grenzen aufzeigen werden.

Ein Kunde der Sparkasse Leipzig, Gerhard Schechinger, hat sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen. Der Rentner Schechinger hatte dabei zwei Ziele: „Gerechtigkeit für den kleinen Sparer zu erreichen, das ist das erste Ziel. Und das zweite ist natürlich, diese Summe, die verlorene Summe, die ihm zustehen soll, zurückzubekommen.“ Laut seiner Aussage habe er rund 7000 Euro zu wenig Zinsen im Rahmen von zwei sogenannten Prämiensparverträgen der Leipziger Sparkasse erhalten. „Und das sind keine Peanuts“, betont Schechinger.

Vertragsabschluss vor über 20 Jahren

Gerhard Schechinger hatte 1994, also vor über 20 Jahren, zwei attraktive Prämiensparverträge abgeschlossen. Durch solche Verträge bekamen Sparerinnen und Sparer zusätzlich zum Grundzins eine hohe Prämie. Der Vertrag hatte doch einen großen und signifikanten Nachteil, der oft außer Acht gelassen wird: Banken konnten den Zinssatz einseitig verändern und dies beispielsweise nur durch einen Aushang in der Filiale bekanntgeben. Bereits 2004 und 2010 erklärte der Bundesgerichtshof die einseitige Zinsanpassung für unwirksam, weil sie für Kunden nicht transparent genug war. Auf diese Erklärung hin änderten die Banken zwar die Zinsklauseln, allerdings zu Lasten von Sparern und Sparerinnen. Nun läuten seitdem die Alarmglocken der Verbraucherschützer und die Verbraucherzentrale Leipzig klagte sich bis zum Bundesgerichtshof.

Der Verbraucherschutz klagt

Dem Leipziger Sparkassenkunden sollen 3100 Euro pro Vertrag entgangen sein, erklärt die Verbraucherzentrale. Michael Hummel, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen, ist der Meinung, dass das im Grunde ein selbst verursachtes Problem der Sparkasse sei. „Sie hat eine unklare Zinsklausel geschaffen und die dann einseitig zu ihren Gunsten ausgelegt, und zwar völlig intransparent“, so erklärt es Hummel. Offenbar hat die Bank gehofft, dass es nicht herauskommt oder in Vergessenheit gerät. Doch in allen Punkten bekam die Verbraucherzentrale vor dem Bundesgerichtshof nun Recht. Jürgen Ellenberger, der Vorsitzende des XI. Zivilsenats, verlor deutliche Worte über die Sparkasse und ihre einseitige Zinsveränderung. „Die Sparkasse hat sich das Recht zur Änderung nach Gutsherrenart durch Aushang im Schalterraum ausbedungen. Das ist unzulässig.“

Wie Sparer vom neuen Urteil profitieren könnten

Laut BGH hätte schon die Vorinstanz, das OLG Dresden, eine ordnungsgemäße Berechnung der Zinsen vorlegen müssen. So verweist der BGH die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen vorläufig wieder zurück nach Dresden. Doch trotzdem ist das ein voller Erfolg für Sparer und Sparerinnen. Der BGH hat selbst Vorgaben für die Zins-Berechnungsmethode gemacht und legt vor, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden muss. Banken müssen darauf achten, dass sie einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen, so entschied der BGH.

 

Ein wichtiger Beschluss

Verbraucherschützer Hummel stellt die Wichtigkeit des Tages heraus: „Wir sind glücklich, denn das war heute ein großer Tag für den Verbraucherschutz und ein großer Tag für die Musterfeststellungsklage.“ So konnten viele offene Fragen rechtskräftig geklärt werden.Doch einige Fragen sind bisher immer noch offen, bzw. nicht geklärt. Denn die Referenzzinsen werden in den nächsten Monaten vom Oberlandesgericht Dresden ermittelt. Erst wenn dies geschehen ist, kann für Verbraucher der Wert ermittelt werden, den sie dann tatsächlich noch von der Sparkasse zu bekommen haben.

Eine Sache gilt es noch zu beachten

Das Urteil des BGH betrifft bisher nur die Klage gegen die Sparkasse Leipzig. Trotzdem kann das Urteil für viele Tausend Sparer und Sparerinnen wichtig werden. Immerhin betonte der BGH verbraucherfreundliche Grundsätze und Berechnungsmethoden bei der Zinsanpassung. Sogar in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern laufen bereits vergleichbare Musterfeststellungsklagen.

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