Mit der neuen Ampel-Koalition kommen auch auf Verbraucher einige Veränderungen zu. Dabei sind manche Entwürfe noch unsicher, andere aber schon sehr konkret. Fest steht allerdings, dass unter anderem Energie noch teurer werden wird.
„Mehr Fortschritt wagen“ – so lautet das Mantra des Koalitionsvertrags der Ampel-Parteien aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dabei einigen sich die Parteien auf ein Bündnis für „Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Auf den ersten Blick in den Koalitionsvertrag lassen sich schon einige Details finden, die sich direkt finanziell auf Haushalte und deren Verbraucher auswirken. Aber was genau kommt auf die Verbraucher und Verbraucherinnen zu?
Bürgergeld
Die Ampelkoalition will anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein besonderes Bürgergeld einführen. Allerdings steht bis jetzt nicht im Vertrag, wie hoch das Geld ausfallen wird, wie das Bürgergeld geregelt ist und wann es eingeführt werden soll. Für die Leistungsberechtigten solle es zudem aber einfacher werden. In den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges will die Ampelkoalition die Leistung ohne Berücksichtigung des Vermögens und Überprüfung der Wohnung gewähren. Darüber hinaus soll das für Bezieher angerechnete „Schonvermögen“ erhöht werden.
Mindestlohn
Eine gute Nachricht für Empfänger des gesetzlichen Mindestlohns: Dieser soll von 9,60 Euro auf 12,00 Euro erhöht werden. Dabei verschiebt sich die Verdienstgrenze bei Mini-Jobs von 450 auf 520 Euro und bei Midi-Jobs auf 1600 Euro.
Steuern und Sparerfreibeträge
Zwar konnte sich die Ampelkoalition noch nicht auf eine fundamentale Steuerreform einigen, doch das Ehegattensplitting mit den Steuerklassen 3 und 5 soll es künftig nicht mehr geben. Die Regelung hatte tatsächlich seit den 1950er-Jahren viele Frauen in eine Geringverdiener-Tätigkeit abgedrängt. Außerdem zahlt hier die schlechterverdienende Person mehr Steuern als der Partner mit dem höheren Einkommen. Aus diesen Gründen hat sich die Ampelkoalition dazu entschieden, anstelle des Ehegattensplittings ein Realsplittings einzuführen. Nähere Informationen gibt es diesbezüglich noch nicht.
Haushaltshilfen, Pflegekräfte und Grunderwerbssteuer
Außerdem soll es auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen Veränderungen geben. Künftig sollen Bürger, die eine „familien- und alltagsunterstützende“ Dienstleistung in Anspruch nehmen, zusätzliche Zulagen oder Gutscheine bekommen. Denn bisher lassen sich nur 20 Prozent oder maximal 4000 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Geplant sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse – und das zusätzlich.
Von diesen Änderungen sollen in erster Linie Alleinerziehende, Familien mit Kindern und Menschen, die Angerhörige pflegen, profitieren. Dabei können Pflegekräfte ebenfalls auf Steuererleichterungen hoffen. Der Bund möchte ihnen einen Corona-Bonus von insgesamt einer Milliarde Euro zahlen.
Die Grunderwerbssteuer will die Ampel-Koalition mit dem Vertragsentwurf reformieren. Noch immer können Konzerne die Grunderwerbssteuer legal umgehen. Mit sogenannten „Share Deals“ erwerben Konzerne nicht direkt ein Grundstück oder ein Bürogebäude, sondern eine Firma, der diese Immobilie formell gehört.
Wohnen
Mit dem Thema Mieterschutz haben sich die Koalitionäre auch beschäftigt. Die Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden, ein Mietenstopp ist bisher allerdings nicht geplant. Vermieter dürfen dabei die Miete in angespannten Wohnungsmärkten demnächst nur noch um maximal elf Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen. Der Bau von mehr Wohnungen, dürfte laut Experten für Entspannung auf dem Markt sorgen. Deshalb hat sich die Ampel den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr zum Ziel gesetzt.
Energiepreise
Künftig soll der neue C02-Preis nicht mehr allein von den Mietern gezahlt werden. Denn die stark gestiegenen Energiepreise haben die Haushaltskasse zunehmend stark belastet. Ab 1. Juni 2022 müssen sich auch Vermieter, entweder nach einem neuen Modell, oder einfach zur Hälfte finanziell beteiligen.
Rente
Das Rentenniveau von 48 Prozent soll weiterhin beibehalten werden. Für Arbeitnehmer:innen soll der Beitragssatz in der kommenden Legislaturperiode nicht über 20 Prozent steigen. Laut Koalitionsvertrag soll es eine Rentenkürzung oder ein höheres Renteneintrittsalter nicht geben. Das Rentensystem soll um eine private Altersvorsorge auf Aktien-Basis ergänzt werden, um das Versprechen der Ampelpartner halten zu können.
Lebensmittel
Die steigenden Energiepreise könnten außerdem Konsequenzen für Lebensmittelpreise haben. Diese könnten nämlich verteuert werden. Deshalb zeigen die Pläne der Ampel bis 2023 eine sogenannte „Ernährungsstrategie“. Der Plan soll dafür sorgen, dass der Anteil regionaler und ökologischer Produkte wächst. So soll die Lebensmittelverschwendung reduziert und pflanzliche Fleischalternativen gefördert werden. Außerdem sollen besonders günstige Lebensmittel unter verschärfte Beobachtung gestellt werden. Im Vertrag heißt es diesbezüglich: „Wir gehen gegen unfaire Handelspraktiken vor und prüfen, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten unterbunden werden kann.“ Besonders billiges Discounter-Fleisch könnte künftig also teurer werden.