Vergangenen Donnerstag hatten sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Großveranstaltungen sind weiterhin untersagt, die Quarantänepflicht für Rückreisende aus Risikogebieten bleibt und ein Bußgeld für Maskenverweigerer wird eingeführt.
Erstmals seit Juni berieten Bund und Länder über die Neuausrichtung der Corona-Strategie. Ausgangspunkt war der Wiederanstieg der Infiziertenzahlen in den letzten Wochen. Besonders begünstigend wirkten laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und urlaubsbedingte Mobilität.“ Allein in den letzten sieben Tagen wurden laut Robert Koch Institut (RKI) bundesweit 7.905 Neuinfektionen gemeldet. „Wir nehmen diesen Anstieg in diesen Sommermonaten sehr ernst und zwar insbesondere deshalb, weil wir jetzt ja eine sehr günstige Jahreszeit haben und hatten, aber in den nächsten Monaten natürlich damit zu rechnen ist, dass sehr viel mehr Veranstaltungen in Innenräumen stattfinden müssen.“
Merkel äußerte in einer Telefonkonferenz, dass es mit dem Wiederanstieg der Infiziertenzahlen wichtig sei, „eine erneute exponentielle Verbreitung durch gegenseitige Rücksichtnahme, Umsicht und Vorsicht zu verhindern“ und „um zur Pandemiebekämpfung erforderliche Einschränkungen auf Dauer möglichst gering halten zu können.“ Bund und Länder haben sich deshalb darauf geeinigt, dass die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bestehen bleibt. Allerdings gilt diese Quarantänepflicht nicht mehr für 14 Tage, sondern kann nach einem negativen Corona-Test ab dem 5. Tag beendet werden. Rückreisende aus Nicht-Risikogebieten haben zukünftig nicht mehr die Möglichkeit einen kostenlosen Corona-Test machen zu lassen. Großveranstaltungen bleiben weiterhin untersagt. Wie sich dieses Verbot auf den Karneval oder die kommenden Weihnachtsmärkte auswirken wird, ist allerdings noch nicht entschieden. Jedoch sollen laut Bund und Länder Veranstaltungen, „bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist“ mindestens bis zum Jahresende verboten werden.
Ziel der Verhandlung sei es außerdem, endlich eine einheitliche Strategie im Kampf gegen die Pandemie zu finden. Bislang hatte jedes Bundesland seine eigene Strategie und Vorsichtsmaßnahmen verfolgt. Teil der Verhandlungen war unter anderem auch der Mund-Nase-Schutz. In öffentlichen Räumen ist das Tragen einer Maske Pflicht, doch viele Bürgerinnen und Bürger steigen dennoch oftmals ohne Maske in Bus oder Bahn ein. Bund und Länder haben sich deshalb auf ein Mindestbußgeld in Höhe von 50 Euro verständigt, wenn jemand ohne Maske erwischt wird. Dies gilt aber nicht nur in öffentlichen Transportmitteln, sondern in jedem öffentlichen Raum, wo eine Maskenpflicht gesetzlich verhängt wurde. Bis auf Sachsen-Anhalt stimmten alle Länder dem Beschluss zu. Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) lehnte das Mindestbußgeld ab und erklärte, er werde diese Regelung in seinem Land nicht durchsetzen. Der Grund: Die Menschen in seinem Land hielten sich an die Corona-Regeln.
Nach langen Verhandlungen konnten sich die Abgeordneten vergangenen Donnerstag auf neue Corona-Maßnahmen verständigen. Die Bundeskanzlerin appellierte noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger: „Nehmen Sie das Virus weiterhin ernst!“ In der Pressekonferenz erklärte sie: „Niedrige Infektionszahlen sind die Voraussetzung dafür, dass die Infektionsausbreitung kontrollierbar bleibt, das Gesundheitswesen nicht überlastet wird und durch eine solche stabile Situation sich die Wirtschaft und damit auch die soziale Lage in Deutschland positiv entwickeln kann.“ Das letzte halbe Jahr habe ihre Zuversicht geweckt und gezeigt, wie gut Deutschland die Herausforderung bisher bewältigen konnten, weil „wir ein gutes Gesundheitssystem haben und die Menschen Vernunft gezeigt habe“. Dafür werde sie den Menschen ewig dankbar sein, so Merkel.