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KfW-Kredite – Rettung für den Mittelstand?

Für Mittelständler soll es nun leichter werden an Hilfskredite zu kommen. Die Bundesregierung will für Unternehmen bürgen und Kredite der KfW von bis zu 800.000 Euro mit hundertprozentiger Staatshaftung absichern. Schon in wenigen Tagen soll das Kredit-Programm bereit sein.

Im Zuge der Coronakrise hat der Staat Hilfen für große Konzerne, mittelgroße Unternehmen und kleine Firmen versprochen. Doch dieser Schutzschirm brachte nicht viel mehr als Beschwerden. Weil der Staat nur für bis zu 90 Prozent der Kreditsumme haften wollte, kamen die Banken den Unternehmen nicht immer entgegen. Die Kreditprüfungen der Hausbanken galten als unrealistisch hart und langwierig. Zudem beklagten viele, dass bei Bewilligung der Kredite der Staatsbank KfW das Geld nicht ankäme. Eine Umfrage der DIHK hatte kürzlich ergeben, dass sich jeder fünfte Betrieb in Deutschland von einer Pleite bedroht sieht. „Für weite Teile der deutschen Wirtschaft ist der aktuelle Stillstand dramatisch“, sagte der DIHK-Präsident Eric Schweitzer und forderte die Bundesregierung dazu auf, die schon bestehenden Maßnahmen dringend weiter zu entwickeln: „Nach dem grünen Licht der EU-Kommission, Krisenkredite mit einer Staatsgarantie von 100 Prozent zu unterlegen und zinsfrei zu stellen, kann die Politik hierzulande die Ampeln auf grün stellen und die Mittelstandslücke im bisherigen Programm möglichst weitgehend schließen.“ Am Wochenende verhandelten die Ministerien für Finanzen und Wirtschaft schließlich über Nachbesserungen.

Die Kritiker wurden erhört

Die Kritiker der bisherigen Hilfen wurden ernst genommen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gaben gemeinsam das zusätzliche KfW-Kreditprogramm bekannt. Dieses soll kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglichen Schnellkredite mit einer 100-Prozent-Garantie vom Bund zu bekommen. Drei Bedingungen seien laut Olaf Scholz nur noch notwendig, um einen solchen Kredit beantragen zu können. Das Unternehmen muss 2019 Gewinn gemacht haben und sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Zudem darf der Kredit höchstens in einem Umfang von drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 genehmigt werden. Maximal gibt es für Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern 500.000 Euro und für größere Firmen 800. 000 Euro. Die Laufzeit der Kredite soll bei zehn Jahren liegen mit einem einheitlichen Zinssatz von drei Prozent. Um einer Verzögerung der Auszahlung zu verhindern, sollen die Hausbanken nur noch als Zahlstelle fungieren. Damit die Kreditvergabe schnell erfolgen kann, wird die sonst übliche Risikoprüfung entfallen.

Laut DIHK sei für die Wirtschaft zusätzlich wichtig, die Rahmenbedingungen für den Re-Start zu erfahren: „Die Unternehmen verstehen, dass ihnen aktuell niemand einen exakten Exit-Termin präsentieren kann. Aber sie wollen sich vorbereiten können und ihre Geschäftsmodelle und -prozesse schon jetzt während der Zwangspause anpassen“, so Schweitzer.

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