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Dr. Alpay Soytürk zur Entscheidung der Securities and Exchange Commission (SEC) zur Genehmigung von Ethereum-ETFs

Nach der Genehmigung von Bitcoin-ETFs hat die US-Börsenaufsicht SEC nun grünes Licht für Ethereum-ETFs gegeben. Zwar hat die SEC die 19b-4-Anträge für acht Spot-Ether-ETFs genehmigt, allerdings fehlt noch die Genehmigung für die S-1-Anträge (Registrierungserklärung), die abgeschlossen und für wirksam erklärt werden müssen, bevor die Spot-Ether-ETFs aufgelegt werden können.

Für mehr Klarheit über die jüngsten Entwicklungen im Genehmigungsverfahren hat SEC-Vorsitzender Gary Gensler bei seiner Anhörung vor dem U.S. Senate Appropriations Subcommittee on Financial Services gesorgt. Auf die Fragen der Senatoren hin erklärte Gensler, dass die endgültige Freigabe für Ether-ETFs noch in diesem Sommer erfolgen könnte. Die für die Freigabe erforderlichen Verfahren werden jedoch von den Emittenten und nicht von den Mitarbeitern der SEC durchgeführt. 

In der Zwischenzeit hat die Australian Securities Exchange (ASX), die rund 80 Prozent des australischen Aktienhandels abwickelt, den ersten Bitcoin-Spot-ETF genehmigt. Nach den beiden, die bereits an der konkurrierenden Börse Cboe verfügbar sind, ist dies der dritte Bitcoin-Spot-ETF in Australien. Diese Entscheidung könnte andere Aufsichtsbehörden dazu veranlassen, ähnliche Entscheidungen zu treffen und so zum Wachstum und zur Weiterentwicklung des globalen Kryptowährungsmarktes beizutragen.

Obwohl diese Nachrichten von der Entwicklung und breiteren Akzeptanz von Kryptoassets zeugen, ist es unwahrscheinlich, dass wir bald etwas Ähnliches in Europa sehen werden. Der Grund dafür liegt in der OGAW-Richtlinie, die Diversifizierungsregeln für die Einbeziehung von Indizes als Basiswerte für ETFs enthält. Fast keine dieser Regeln lässt ein unverhältnismäßiges Konzentrationsrisiko auf einzelne Wertpapiere zu.

Daher muss auch die Frage neu diskutiert werden, wie der Schutz durch die Zulassung durch eine Wertpapieraufsichtsbehörde zu bewerten ist. Es geht nicht darum, das gesamte Bitcoin- oder Ethereum-Projekt zu kritisieren, sondern zu hinterfragen, ob die Zulassung von Investmentfonds in einzelne Wertpapiere eine sinnvolle Maßnahme ist.

Natürlich bieten die jetzt zugelassenen ETFs die Möglichkeit, sich in Bitcoin oder Ethereum zu engagieren, ohne die Kryptowährungen direkt halten zu müssen. Aber erstens gab es hierzulande schon vorher Alternativen, wie verbriefte Derivate auf BTC oder ETH. Zweitens ebnet die ETF-Zulassung den Weg dafür, dass sich große institutionelle Anbieter stark am Vertrieb beteiligen, wie der harte Gebührenwettbewerb unter großen US-Vermögensverwaltern in der jüngsten Vergangenheit bereits gezeigt hat. Wenn dies dazu führt, dass sich Privatanleger mit einem eher konservativen Risikoprofil und Anlagezielen, die dieser Art von Wertpapieren nicht entsprechen, stärker engagieren und starke Abschwünge nicht angemessen kompensieren können, werden die Wertpapieraufsichtsbehörden ins Kreuzfeuer geraten.

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